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Visuelle Prüfung (VT)

  • Allgemeines:

Visuelle Prüfung ist eine Prüfung zur optischen Beruteilung von der Oberfläche;

Visuelle Prüfung = visuelle Kontrolle;

  • Anwendungsbereich EN 970:1997:

Diese Europäische Norm bezieht sich auf die Sichtprüfung von Schmelzschweißnähten bei metallischen Werkstoffen. Die Prüfung wird üblicherweise sofort nach der Erfüllung der Schweißaufgabe durchgeführt.

  • Prüfbedingungen und -geräte

Die Beleuchtungsstärke auf der Oberfläche hat min. 350 lx zu betragen, 500 lx werden empfohlen.

Um die direkte Prüfung durchführen zu können, muss das Auge genügend Platz haben. Die zu prüfende Oberfläche ist unter einem Winkel größer als etwa 30° und in einem Abstand von höchstens 600mm zu betrachten.

  • Sichtprüfung - Allgemeines:

Der Prüfungsumfang ist bereits im voraus in einer Anwendungsnorm oder durch Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern festzulegen.

Dem Prüfer sind die notwendigen Prüfungsunterlagen und Fertigungsdokumente zugänglich zu machen.

  • Sichtprüfung der Schweißnahtvorbereitung

Wenn die Sichtprüfung vor dem Schweißen gefordert wird, ist bei der zu prüfenden Schweißnaht festzustellen, ob
a) die Form und die Maße der Nahtvorbereitung mit den nach der Schweißanweisung übereinstimmt;
b) die Fugenflanken und die angrendenen Oberflächen gesäubert sind;
c) die durch Schweißen zu verbindenden Teile entsprechend den Zeichnungen oder Anweisungen richt zueinander angeordnet sind.

  • Sichtprüfung während des Schweißens

Wenn erforderlich, ist bei der zu prüfenden Schweißnaht während des Schweißprozesses festzustellen, ob
a) jede Raupe oder Lage des Schweißgutes gesäuber wurde
b) keine sichtbaren Unregelmäßigkeiten vorhanden sind
c) die Art des Überganges zwischen den Raupen sowie zwischen der Schweißnaht und dem Grundwerkstoff so ausgeführt wist, dass eine wirksam Aufschmelzung durchgeführt werden kann, bevor die nächste Raupe geschweißt wird.
d) die Tiefe und die Form des Ausfugens mit der WPS übereinstimmt

  • Sichtprüfung der fertiggestellten Schweißnaht

Allgemeines:
Bei der fertiggestellten Schweißnaht ist zu prüfen und festzustellen, ob die vereinbarte Bewertungsnorm erfüllt wird.
 

Säubern und Nachbearbeiten:
Bei der prüfenden Schweißnaht ist festzustellen, ob
a) ob die ganze Schlacke manuell oder mechanisch entfernt worden ist
b) keine Werkzeugeinkerbungen und Schlagmarkierungen vorhanden sind
c) bei geforderten Schweißnahtbearbeitungen durch Schleifen sowohl Überhitzungen als auch Riefen und Unebenheiten vermieden wurden
d) für eben zu bearbeitende Kehl- und Stumpfnähte die Verbindungen zum Grundwerkstoff ohnen Unterschreitungen sanft ineinander übergehen.

Form und Maße:
Bei der zu prüfenden Schweißnaht ist festzustellen, ob
a) die Form der Schweißnahtoberfläche und die Größe der Nahtüberhöhung die Anforderung der Bewertungsnorm erfüllt
b) die Oberfläche der Schweißnaht regelmäßig geformt ist
c) die Nahtbreite über die gesamte Nahtlänge gleichmäßig ist und damit die Anforderungen erfüllt

Schweißnahtwurzel und -oberfläche
Die der Sichtprüfung zugänglichen Teile der Schweißnaht, d.h. die Wurzelseite bei einer einseitigen Stumpfnaht und die Schweißnahtoberflächen, sind hinsichtlich ihrer Abweichnungen von der Bewertungsnorm zu prüfen.